Winterdienst

Winterdienst für Immobilien und Weg- und Strassenanlagen

Mit unseren Räum- und Streufahrzeugen, sowie dem klassischen Schneeschieber befreien wir Plätze, Gehwege, Einfahrten, Parkplätze von Schnee und Glatteis, gemäß den Wünschen unserer Kunden und in Übereinstimmung mit den Satzungen und Auflagen der jeweiligen Kommune.

 

 

 

Selbstverständlich haben wir eine Firmenhaftpflichtversicherung, welche die Risiken des Winterdienstes abdeckt.

 

Winterdienst von November bis März

  • Räumung des Schnees nach den derzeit gültigen Bestimmungen der Gemeindereinigungssatzung
  • Abstreuung der Verkehrsflächen mit Salz oder abstumpfenden Mitteln